Berufsbild

Berufsbild

Rechtsanwälte sind Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Derzeit gibt es in Österreich rund 5.700 Rechtsanwälte und ca. 1.800 Rechtsanwaltsanwärter.

Das Berufsbild des Rechtsanwalts ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt. In § 8 RAO (1) heißt es: „Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.“

Kompetenz und Verschwiegenheit

Kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt ist heute wichtiger denn je. Zu umfassend und vielfältig sind die gesetzlichen Regelungen, die es zu befolgen gilt, zu rasch erfolgen die Novellierungen, als dass Privatpersonen wie auch Unternehmer in der Lage wären, ohne versierten Beistand den Paragraphendschungel zu durchblicken.

Dennoch werden häufig – oft nach laienhaften Ratschlägen – Rechtsgeschäfte abgeschlossen. Die daraus resultierenden Probleme erkennt man leider erst spät, oft zu spät. Die Devise lautet daher: Rechtzeitig einen Rechtsanwalt konsultieren, um spätere Konflikte zu vermeiden. Sie können Ihrem Rechtsanwalt bedenkenlos vertrauen, denn er ist Dritten gegenüber zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet und darf von anderen keine Aufträge annehmen, die zu Ihren Interessen im Widerspruch stehen. Die Verschwiegenheit ist gesetzlich geschützt, sodass auch volle Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet ist.

Nur dem Klienten verpflichtet

Da Anwälte einem freien und unabhängigen Berufsstand angehören, können sie für ihre Klienten notfalls auch gegen staatliche und sonstige mächtige Institutionen auftreten. Wie kein anderer Berufsstand ist der Anwalt ausschließlich den Interessen seiner Klienten verpflichtet. Der einzelne Rechtsanwalt wird entweder beratend tätig, wie etwa bei der Gestaltung von Verträgen und Testamenten, oder als Vertreter seines Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden, Einzelpersonen und anderen Einrichtungen. Seine Prozesserfahrung ermöglicht es ihm vor allem auch, Streit zu verhindern. Seine besonders qualifizierte Ausbildung garantiert ein hohes Maß an Fachwissen und beruflicher Erfahrung. Nach Ansicht der österreichischen Anwaltschaft ist dieser hohe Standard zum Schutz der Mitbürger absolut notwendig.

Impressum

E-CommerceG - vollständiger aktueller Text

§ 5 (1) Z.1 Rechtsanwalt Mag. Florian Kucera

§ 5 (1) Z.2 Büro: Brucknerstraße 4, 1040 Wien

§ 5 (1) Z.3 E-mail: kanzlei@rafk.at

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R-Code: R157939

Telefon mobil: +43 1 50 50 600

Mag. Florian Kucera ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

Es gelten nachstehende Gebühren- und Berufsordnungen:
•    Rechtsanwaltsordnung (RAO)
•    Richtlinien für die Berufsausübung (RL -BA)
•    Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
•    Allgemeine Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK)
•    Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
•    Disziplinarstatut für RA und RAA (DSt)

abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht

Kontakt

Rechtsanwalt Mag. Florian Kucera

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Tel.: +43-1-50 50 600

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